Neue Wege mit der Social Behavior Debt Collection Software

Mehr Kanäle, größeres Echo!

Die National Inkasso beschreitet mit ihrer social behavior debt collection software (sbdcs) weiter neue Wege. Nunmehr wurde auch die 1-Cent Überweisung in der Software integriert. Zuletzt hatte die National Inkasso- wecollect eine Technologie entwickelt, die auf Basis von künstlicher Intelligenz das Forderungsmanagement übernimmt und auf ein neues Level hebt. Diese Software nutz jetzt weitere Möglichkeiten der Kontaktaufnahme und wird somit zur Multi-Channel-Lösung.

Wenn Geld aufs Konto kommt, ist das ja nie verkehrt. Aber wenn es nur 1 Cent ist?

Neben Brief, SMS, E-Mail, Telefonnummer und Messengerdienst steht der SBDCS nunmehr auch die 1-Cent Überweisung zur Verfügung.
Durch einen Konten-Test überprüft Sie vor Einleitung etwaiger Pfändungsmaßnahmen, wie etwa der Kontopfändung, ob die Konten auch aktuell sind.

Durch diese 1 Cent Überweisung spart die National Inkasso GmbH den Auftraggebern eine Menge Geld, denn ein Gerichtsvollzieherauftrag mit einer Kontenpfändung kostet wesentlich mehr als 1 Cent. Und wenn sich dann noch herausstellt, dass das Konto nicht oder nicht mehr existiert, ist es um so ärgerlicher, so Claudia Ndi, Justiziarin der National Inkasso-wecollect.

Durch die Überweisung des Cents wird das Konto verifiziert, der Schuldner vorgewarnt und er erhält erneut eine Information, dass er noch eine offene Forderung hat.
Claudia Ndi weiter: „Natürlich wird dem Schuldner im Verwendungszweck mitgeteilt, wer den Cent überwiesen hat und man erhält ebenfalls im Verwendungszweck eine Telefonnummer für eine Kontaktaufnahme. So hat der Schuldner noch vor weiteren Maßnahmen die Möglichkeit sich zwecks Klärung mit uns in Verbindung zu setzen. Kommt der Cent mit dem Vermerk „Konto erloschen“ zurück, wissen wir, dass eine teure Kontopfändung aussichtslos ist.“

Eine versuchte Kontopfändung mit selbiger Auskunft, dass das Konto nicht mehr existiert, kostet im Vergleich hierzu 40 €.
Die 1-Cent-Überweisung ist somit ein wirksamer Weg um Kosten zu sparen und den schnellen Kontakt zum Schuldner herzustellen, der eventuell bis dato gar keine Kenntnis von der Forderung hatte, denn sie ist ebenfalls ein wirksames Werkzeug in Fällen, in denen weder der postalische Kontakt, noch der digitale oder telefonische möglich ist.

„Eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt ist langwierig und teuer. In der Zeit haben wir längst einen Cent überwiesen und den Schuldner gebeten sich mit uns in Verbindung zu setzen. Es ist also nicht nur ein Mittel der Zwangsvollstreckung, sondern auch hilfreich und effizient im außergerichtlichen Inkasso. Diese Methode ist unter Umständen billiger und effizienter als jeder Brief oder E-Mail“, so die Justiziarin der National Inkasso.

Inkasso im Jahre 2018 bzw. fast 2019 sollte mit der Zeit gehen. Der Schuldner von heute hat sich verändert. Das Handy ist allgegenwärtig und durch Onlinebanking und entsprechende Apps hat man heutzutage das Konto viel genauer und gezielter im Blick, als noch vor 5 Jahren.
Mit dieser Multi-Channel-Lösung in Form der SBDCS (social behavior debtcollection software) ist die National Inkasso der Zeit nicht voraus, aber sie kann definitiv mit dem Fortschritt der letzen Jahre mithalten, um das Inkasso für Ihre Auftraggeber so effizient wie möglich zu gestalten.

Michael Haupt teilt hierzu weiter mit: „Uns war es immer wichtig unsere Software aktuell zu halten und an die Bedürfnisse unserer Auftraggeber anpassen zu können. Daher kam eine gekaufte Software für uns nie in Frage. Mit der SBDCS haben wir aber nochmal einen Schritt weiter gemacht, denn Vorgänge, die bis dato manuell gesteuert wurden, werden nunmehr durch die intelligente Software gesteuert und optimiert.“

Wünschen Sie weitere Informationen zur National Inkasso, haben Sie Fragen zu der SBDCS oder möchten die Dienstleistung der National Inkasso in Anspruch nehmen?!

National Inkasso GmbH
Harffstraße 43
40591 Düsseldorf
Telefon 02 11 / 54 24 33 77
Telefax 02 11 / 77 92 76 35

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